AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der OKAPOST GmbH

Kauf- und Mietverträge von Postbearbeitungs-und Büromaschinen sowie Kauf von Zubehör und Verbrauchsmaterial

Stand 10.03.2022

I. Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
1.
Die Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Kauf-, Mietverträge, die die OKAPOST GmbH (nachfolgend "OKA") mit Geschäftskunden (nachfolgend "Kunden") abschließt.

2. Zusätzliche oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Vertragsabschluss
Die Vertragsannahme von Kundenbestellungen (schriftlich, telefonisch oder im Internet-Shop) durch OKA liegt in der Auftragsbestätigung oder in der Lieferung bzw. Leistungserbringung.

§ 3 Genehmigung
1.
OKA wird vom Kunden bevollmächtigt, die postalischen oder sonstigen Benutzungsgenehmigungen einzuholen bzw. notwendige Benutzungsanzeigen durchzuführen. Hierzu verpflichtet sich der Kunde, die notwendigen Erklärungen abzugeben. Es gelten die Bedingungen der Deutschen Post AG bzw. die gesetzlichen Vorschriften.

2. Für den Fall, dass eine der vorbezeichneten Genehmigungen nicht erteilt wird, behält sich OKA ein Rücktrittsrecht vor.

§ 4 Lieferzeiten/Gefahrenübergang
1.
Vereinbarte Liefertermine und -fristen sind ca.-Angaben, deren Einhaltung die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraussetzt.

2. Lieferung und Versand der Ware erfolgen ab Werk stets auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Zu diesem Zeitpunkt geht die Gefahr auch für den zufälligen Untergang auf den Kunden über.

§ 5 Stempelteile bzw. äquivalente Speicherbausteine bei elektronischen Frankiermaschinen
1. Tagesstempel sowie Werbe- und Wahldruckklischees sind nicht Maschinenbestandteil und werden gesondert berechnet.
2. Bei der Abmeldung von Frankiermaschinen oder dem Austausch von Stempelteilen bzw. den äquvalenten Speicherbausteinen gelten die Regelungen der Deutschen  Post AG zur Vernichtung.
3. Nachträgliche Änderungen der Stempel, auch soweit sie von der Deutschen Post AG verlangt werden, gehen zu Lasten des Kunden.

§ 6 Zahlungsbedingungen
1. Die Entgelte sind netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig.
2. Ist der Kunde mit der Zahlung im Verzug, kann OKA 8 % Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB verlangen. Das Recht von OKA zur Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. OKA hat ferner das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages, bzw. vom Vertrag zurückzutreten.
3. Handelsvertreter, Handlungsgehilfen und Handlungsbevollmächtigte sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt.
4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden zur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von OKA anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Verzug und Unmöglichkeit
1. Kommt OKA mit ihrer Lieferung in Verzug oder hat sie die Unmöglichkeit ihrer Leistung zu vertreten, finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung. Ein Schadensersatz ist beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. In allen Fällen jedoch maximal auf 5 % des Vertragswertes. Vertragswert ist entweder der Kaufpreis oder die in einem Jahr zu entrichtende Miete- oder Wartungsgebühr, oder die Summe aus diesen.
2. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz wegen Vermögensschäden stehen dem Besteler nicht zu, es sei denn, OKA haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3. Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird.

§ 8 Haftung
1. OKA haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden, es sei denn, die Haftung betrifft zugesicherte Eigenschaften.OKA haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn oder unnütze/vergebliche Aufwendungen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung für Personenschäden.
2. Der Kunde stellt OKA von allen Ansprüchen Dritter frei, die über den Rahmen der Haftung nach diesen Bedingungen hinausgehen.

§ 9 Drittleistung
Soweit OKA nach diesem Vertrag zur Erbringung einer Leistung verpflichtet ist, kann sie die Leistung auch durch Dritte, insbesondere Handelsvertreter und Vertragswerkstätten erbringen. Vertragspartner bleibt in jedem Fall OKA.

§ 10 Zubehör
1. Während der Gewährleistungsfrist bzw. der Miet- oder Dienstvertragsdauer empfiehlt OKA, nur von OKA vertriebenes oder empfohlenes Zubehör zu verwenden.

§ 11 Nebenkosten
Versand und Verpackung werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste gesondert berechnet.

§ 12 Installationsvorbereitungen
Die Installationsvorbereitungen sowie die für die Stromversorgung und Netzwerkanbindung notwendigen Einrichtungen lässt der Kunde auf eigene Rechnung und Verantwortung vor Anlieferung der Geräte ausführen. Sie müssen den geltenden Fachnormen entsprechen.

§ 13 Gesonderte Arbeiten
In jedem Fall werden Arbeiten und Leistungen, welche die Deutsche Post AG verlangt, von OKA durchgeführt und gesondert berechet. Dies gilt auch für die alle 5 Jahre vorzunehmende kostenpflichtige Neuinitialisierung der Postregister bei elektronischen Frankiersystemen sowie die halbjährlichen bzw. jährlichen Sicherheitsüberprüfungen.

 

 

II. Bedingungen für Kauf
Zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen unter I. gelten für den Kauf die nachfolgenden Bedingungen.

§ 14 Gewährleistung
1.
Die Gewährleistung beträgt zwölf Monate. Dabei steht OKA das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung zu.

2. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die auf unberechtigte Veränderungen, missbräuchliche Verwendungen, den Betrieb außerhalb der für dieses Produkt angegebenen Spezifikationen oder nicht vom jeweiligen Hersteller hergestellten Teile oder Verbrauchsmaterialien zurückzuführen sind.

3.Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde von OKA Servicearbeiten an den Geräten durch Personal durchführen lässt, welches nicht von OKA autorisiert ist, die Geräte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von OKA an einen anderen als den vereinbarten Aufstellungsplatz verbracht wurden, oder Sicherheitsverschlüsse oder Sichterheitsblättchen beschädigt wurden.
4. Ausgenommen von der Gewährleistung sind dem natürlichen Verschleiß unterliegende Betriebsmittel oder Zubehör.
5. Die Gewährleistung gilt nur zugunsten des Erstkäufers.
6. Weitere Ansprüche des Käufers wegen mangelhafter Lieferung sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind.

§ 15 Eigentumsvorbehalt
1. OKA behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
2. Wird die Kaufsache durch Dritte gepfändet, so hat der Kunde die Pfändung am gleichen Tage, an dem ihm diese bekannt wird, OKA  mitzuteilen. Unterlässt er diese Mitteilung und entsteht OKA hierdurch ein Schaden, hat diesen der Kunde zu ersetzten.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Er tritt dafür alle Forderungen aus der Weiterveräußerung an OKA ab und verpflichtet sich, seinen Schuldner und die Höhe der Forderungen sofort nach Veräußerunge an OKA ab und verpflichtet sich, seinen Schuldner und die Höhe der Forderung sofort nach Veräußerung an OKA bekanntzugeben. Verletzt der Kunde diese Pflicht oder ist er im Zahlungsverzug, kann OKA die Herausgabe der Maschinen verlangen.

III. Bedingungen für Miete
Zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen unter I. gelten für die Miete die nachfolgenden Bedingungen.

§ 16 Zahlungsverzug und Vertragsauflösung
Verweigert der Mieter trotz Fristsetzung die Durchführung des Mietvertrages, so ist OKA berechtigt, Schadensersatz in Höhe einer halben Jahresmiete und der entstandenen Kosten (z.B. Vertreterprovision) zu fordern, sofern der Mieter nicht einen geringeren Schaden nachweist. Befindet sich der Mieter in Zahlungsverzug, kann OKA Schadensersatz in Höhe der restlichen Mieten bis zum Ablauf des Vertrages (Restmieten) geltend machen. Einer Ablehnungsandrohung bedarf es nicht. Wird infolge eines Umstandes, den OKA nicht zu vertreten hat, die Benutzung der OKA-Maschine zwecklos oder unmöglich, werden dadurch die Rechte von OKA nicht gemindert. Wird im Falle eines Konkurs- oder eines gerichtlichen Vergleichsverfahrens des Mieters der Vertrag gekündigt, so steht der Gesellschaft ebenfalls ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Hälfte der restlichen Mieten bis zum Ablauf des Vertrags (Restmieten) zu, sofern nicht der Mieter einen geringeren Schaden nachweist.

§ 17 Mietdauer
1. Die Mietdauer erstreckt sich auf die Anzahl der im Mietvertrag definierten Monate, gerechnet vom Anfang des Monats der ersten Mietrechnung an. Der Mietvertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf per Einschreibebrief gekündigt wird.
2. Der Mietzins ist mit Beginn des auf die Lieferung folgenden Monats für ein halbes Jahr im voraus zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3. OKA behält sich vor, bei Veränderung der Kostenfaktoren die vereinbarten Preise anzupassen. Die Veränderung gilt ab dem in der Bekanntgabe genannten Zeitpunkt.

§ 18 Gewährleistung
1.
Störungen und Schäden an den Maschinen sind OKA oder den autorisierten Vertragswerkstätten unverzüglich zu melden.

2. Jeder Eingriff in den Mietgegenstand durch den Mieter ist untersagt. Sicherheitsverschlüsse und Sicherheitsblättchen dürfen nicht beschädigt werden.
3. Zu Lasten des Mieters gehen die Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen, die Instandhaltung und der Ersatz von Teilen der Farbgebung und der Gummi- und Kunstoffteile der Fördereinrichtung, die dem Verschleiß unterliegen, sowie alle übrigen Leistungen und Arbeiten, auch soweit sie von der Deutschen Post AG verlangt werden.
4. Führen Störungsbeseitigungs-Versuche nicht zum Erfolg, kann der Mieter, sofern er OKA schriftlich eine angemessene Frist zu Störungsbeseitigung gesetzt hat, nach seiner Wahl eine Herabsetzung des Mietzinses verlangen oder den Mietvertrag kündigen, sofern er die Kündigung bei erfolglosem Fristablauf angedroht hat.
5. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde Servicearbeiten an den Geräten durch Personal durchführen lässt, welches nicht von OKA autorisiert ist, die Geräte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von OKA an einen anderen als den vereinbarten Aufstellungsort verbracht wurden, oder Sicherheitsverschlüsse oder Sicherheitsblättchen beschädigt wurden.
6. Weitere Ansprüche des Mieters wegen mangelhafter Leistung sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Mietgegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in den Fällen des Vorsatzes der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften gehaftet wird.

 


IV. Bedingungen für die Dienstleistung FP Basic
§ 19
Der FP Basic-Dienstleistungsvertrag wird mit der Francotyp-Postalia Vertrieb und Service GmbH (nachfolgend "FP") abgeschlossen.Gegenstand ist das Portoladen und die Erfassung der vom Kunden zum Verbrauch bestellten Gebührenwerte und deren Weiterleitung zur Deutschen Post AG. Anzahl der von der Erfassung betroffenen Frankiermaschinen, Installationsorte, Dienstleistungsgebühren, sowie die Nebenkosten ergeben sich aus dem Auftrag. Der Einzug der FP Basic Pauschale erfolgt durch die Francotyp-Postalia VS KG (FP). Es gelten die jeweiligen AGBs von FP (Dienstleistung FP Basic) bzw. der Deutschen Post AG (Porto). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des FP Basic-Vertrages auch die Benutzbarkeit der Maschine endet, da eine Gebührenabrechnung dann nicht mehr möglich ist. Die Beendigung des FP Basic-Vertrages beendet nicht automatisch andere zwischen den Parteien bestehenden Verträge. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine zur Durchführung der FP Basic-Verträge notwendigen Daten erfasst, gespeichert und FP und der Deutschen Post AG weitergeleitet werden.

§ 20 Datenschutz
1.
Um die vereinbarten Lieferungen und Leistungen zu erbringen, ist OKA darauf angewiesen personenbezogenen Kundendaten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. OKA wir die Daten für Zwecke  der Werbung, Kundenberatung oder Marktforschung nur verarbeiten und nutzen soweit dies zulässig ist. Der Kunde kann diese Form der Verarbeitung jederzeit widerrufen.

V. Schlussbestimmungen
§ 21 Unwirksamkeit
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. OKA und der Kunde sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

§ 22 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Stuttgart, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit der Amtsgerichte, das Amtsgericht Stuttgart.

 


Vertragsbedingungen-Kundendienstverträge

Stand: 25.03.2021

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für alle zwischen der OKAPOST Büromaschinen-Vertrieb und Geschäftskunden abgeschlossenen Kundendienstverträgen.

1. Voraussetzungen / Vertragsgegenstand

1.1 Der Kundendienstvertrag (Wartungs-, Pflege-, Full-Service-Vertrag) wird unter der Voraussetzung abgeschlossen, dass sich die Maschine bei Vertragsabschluss in einwandfreiem Zustand befindet. Erfolgt die Übernahme der Maschine in den Vertrag nicht im ersten Jahr nach Lieferung oder nach Herstellungsdatum, so erfolgt vor Abschluss eine kostenpflichtige Überprüfung der Maschine und falls erforderlich, eine Instandsetzung. Über die Kosten für die Instandsetzung wird dem Kunden ein Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorgelegt. Wenn der Kunde mit der von der Okapost GmbH für notwendig gehaltenen Instandsetzung der Maschine vor Aufnahme in den Vertrag nicht einverstanden ist, wird der Vertrag nicht wirksam.

1.2 Alle Wartungsleistungen beziehen sich ausschließlich auf die im Vertrag genannte Maschine. Eine Einbeziehung weiterer Maschinen in einen neuen oder bestehenden Kundendienstvertrag findet ohne ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung nicht statt. Soweit eine Maschine im Rahmen der Gewährleistung ausgetauscht wird, besteht ein vereinbarter Wartungsvertrag für die Ersatzmaschine auch ohne ausdrückliche Einbeziehung weiter.

2. Leistungsinhalte-Pflegevertrag

2.1 Die Pflegearbeiten erstrecken sich auf die Grundreinigung inkl. Entfernung von Staub, Fett-, Papier- und Farbresten, Justieren, Fetten sowie Funktionsprüfung.

2.2 Die Häufigkeit der Leistung entnehmen Sie bitte dem Vertragsformular, diese werden zu den Geschäftszeiten der Okapost GmbH durchgeführt.

2.2.1 Bei Vor-Ort-Service: Inklusive Anfahrt und Arbeitszeit für die Pflege.

2.2.2 Bei Werkstatt-Service: Nach telefonischer Terminvereinbarung sendet die Okapost GmbH eine Original-Verpackung inkl. Freeway-Marke für den kostenfreien Versand durch den Kunden in die Zentralwerkstatt nach 63843 Niedernberg.

2.3 Folgende Leistungen sind in den Leistungsinhalten nicht inklusive und werden gesondert berechnet:

2.3.1 Die Lieferung und der Einbau von Ersatzteilen sowie die für die Reparatur nötige Arbeitszeit.

2.3.2 Alle Aufarbeitungen, die Anbringung von Zusatzeinrichtungen und der Einbau von Klischées.

2.3.3 Die Lieferung von Zubehör (z. B. Klischées, Papierwaren, Farbbänder, -kartuschen, Abdeckhauben, Schlüssel, Batterien, Toner, Farbtrommeln und sonstiges Verbrauchsmaterial).

2.3.4 Das Einrichten von Maschinen beim Wechsel des Arbeitsmaterials

(z. B. Änderung der Papiergewichte und -besonderheit von Briefumschlägen).

2.3.5 Anfallende Wartezeit des Technikers, trotz im Voraus vereinbarten Termins, wenn die Maschine beim Eintreffen nicht unverzüglich für die Durchführung der Vertragsleistung zur Verfügung steht.

2.3.6 Arbeiten und Leistungen, die von der Deutschen Post AG oder den Produkt-Sicherheitsvorschriften verlangt oder aufgrund von Änderungen in der Postverwaltung notwendig werden.

2.3.7 Kosten für die Arbeitszeit und den gewechselten Akku bei Neuinitialisierung des Registers eines elektronischen Frankier-Systems, die alle 5 Jahre vorgenommen werden muss. Dies betrifft Postzulassungen ab 2004.

2.4 Die erforderliche, in kurzen Zeitabständen durchzuführende Pflege, ohne die ein einwandfreies Arbeiten der Maschine(n)/Systeme nicht gewährleistet ist, muss regelmäßig vom Bediener der Maschine vorgenommen werden und ist nicht Gegenstand dieses Pflegevertrages.

3. Leistungsinhalte Full–Service-Vertrag

3.1 In jedem technisch bedingten Störfall wird die Maschine durch die Okapost GmbH kostenfrei repariert. Arbeitszeit, Ersatzteile und Neuinitialisierung der Register bei elektronischen Systemen sind enthalten. Grundreinigungen wie unter „2.1 Leistungsinhalte- Pflegevertrag “ definiert, werden anlässlich einer Reparatur kostenfrei durchgeführt.

3.2 Die genannten Leistungen werden wie umseitig beschrieben durchgeführt.

3.2.1 Full-Service-Vertrag-vor Ort: Inklusive Anfahrt und Arbeitszeit.

3.2.2 Full-Service-Vertrag-Werkstatt: Nach telefonicher Terminvereinbarung sendet die Okapost GmbH eine Original-Verpackung inklusive Freeway-Marke für den kostenfreien Versand durch den Kunden in die Zentralwerkstatt nach 63843 Niedernberg.

3.3 Leistungen lt. 2.3.2 bis 2.3.7 werden separat berechnet.

3.4 Die Eigenpflege lt. 2.4 ist durch den Kunden durchzuführen.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Die Preise sind grundsätzlich netto, zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug von Skonto, sofort nach Rechnungseingang fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

4.2 Die Pauschalen werden jährlich im Voraus berechnet und dem Kalenderjahr angepasst. Die Jahrespauschale für Pflegeverträge ergibt sich aus der Pauschale pro Einsatz multipliziert mit der Anzahl der Pflegeeinsätze. Die Jahrespauschale für Full-Service-Verträge ergibt sich aus der Monatspauschale multipliziert mit den anteiligen Monaten pro Jahr.

4.3 Die Okapost GmbH behält sich vor, bei Veränderung der Kostenfaktoren den vereinbarten Pauschalpreis anzupassen. Bei einer Erhöhung des Pauschalpreises um mehr als 10 % innerhalb eines Jahres seit der letzten Anpassung, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat, zum Monatsende zu kündigen. Anpassungen aufgrund Veränderungen des Mehrwertsteuersatzes, bleiben hierbei unberücksichtigt.

4.4 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Okapost GmbH Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB verlangen. Das gesetzliche Recht der Okapost GmbH zum Rücktritt oder auf Inanspruchnahme von Schadensersatz wegen Nichterfüllung, bleibt unberührt.

5. Gewährleistung/Haftung

5.1 Ist die Leistung der Okapost GmbH mangelhaft, so kann der Kunde innerhalb der Gewährleistungspflicht von 12 Monaten Nachbesserung verlangen. Schlägt diese fehl, so kann er Herabsetzung der Vergütung fordern. Alle weiteren Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Maschinen selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird. Darüber hinaus übernimmt die Okapost GmbH eine Haftung nur, soweit eine solche in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelt ist.

5.2 Offensichtliche Mängel müssen vom Kunden binnen zwei Wochen nach Leistungsausführung bzw. –abnahme der Okapost GmbH schriftlich angezeigt werden.

5.3 Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn Arbeiten an der Maschine durch nicht autorisierte Dritte oder durch den Kunden selbst vorgenommen wurden. Das Gleiche gilt bei Überschreitungen des umseitig genannten Mengenvolumens pro Jahr. In den vorgenannten Fällen hat die Okapost GmbH das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen.

5.4 Der Kunde stellt die Okapost GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die über den Rahmen der Haftung nach diesen Bedingungen hinausgehen.

6. Vertragsdauer

6.1 Der Vertrag gilt für die Dauer von drei Jahren und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres von einer der beiden Parteien schriftlich gekündigt wird.

6.2 Der Okapost GmbH steht ein Recht zur fristlosen Kündigung zu, wenn aufgrund des Zustandes der Maschine eine Generalüberholung erforderlich wird, die Okapost GmbH hierzu einen Kostenvoranschlag vorgelegt hat und der Kunde sein Einverständnis zur Generalüberholung nicht erklärt hat. Die Okapost GmbH hat ferner ein Recht zur fristlosen Kündigung, wenn der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte wechselt.

6.3 Sofern das vereinbarte Mengenvolumen um mehr als 10 % überschritten wird, erfolgt eine Preisanpassung. Wird diese Anpassung nicht akzeptiert, so kann der Vertrag zum Ende des Quartals gekündigt werden.

7. Datenschutz

7.1 Um die vereinbarten Leistungen zu erbringen, ist die Okapost GmbH darauf angewiesen, personenbezogene Kundendaten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.

7.2 Die Okapost GmbH wird die Daten ausschließlich für Zwecke der eigenen Werbung, Kundenberatung oder Marktforschung nur verarbeiten und nutzen, soweit dies zulässig ist. Der Kunde kann diese Form der Verarbeitung und Nutzung jederzeit widerrufen.

7.3 Sollte eine Vertragsleistung durch Dritte (lt. 8.1) erbracht werden, ist die Okapost GmbH berechtigt, die nötigen Daten zur Durchführung an diese zu übermitteln.

8. Allgemeines

8.1 Die Okapost GmbH behält sich vor, ihre Leistungen durch Dritte (Vertragswerkstätten) zu erbringen, bleibt in diesem Fall Vertragspartner und gewährleistet die ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten gegenüber dem Kunden.

8.2 Bei „Vor-Ort-Verträgen“ behält sich die Okapost GmbH im Störungsoder Reparaturfall in Ausnahmefällen vor, dem Kunden eine Leihmaschine als kurzfristigen Ersatz zu senden. Die Okapost GmbH veranlasst die Abholung des defekten Gerätes und trägt die Kosten für Versand und Rücksendung des Kunden- sowie des Leihgerätes.

9. Gerichtsstand ist 70567 Stuttgart

 



Allgemeine Geschäftsbedingungen OKAPOST GmbH, für den Bereich: Dienstleistungen – Lettershop


OKAPOST GmbH
Denkendorfer Str. 11
70771 Leinfelden-Echterdingen

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge sowohl mit Zulieferern, Zwischen-händlern und Wiederverkäufern als auch mit Endkunden. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Lieferverträge, Leistungen und Angebote der OKAPOST GmbH und gelten auch für alle Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Geschäfts- und Einkaufsbedingungen der Geschäftspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen OKAPOST GmbH und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

1) Allgemeine AGB’s

Angebote
Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst nach Überprüfung des zum Versand bestimmten Materials und nach schriftlicher Auftragsbestätigung bzw. der Ausführung des Auftrages gültig. Angebote sind 14 Tage, ab Angebotsdatum gültig. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

Preise
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung oder dem Auftrag aufgeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Vereinbarte Nebenleistungen und von OKAPOST vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit dies nicht anders geregelt ist, zu Lasten des Kunden.

Preiserhöhungen nach Vertragsabschluß, die auf Schwankungen von Wechselkursen, Lohn- oder Werkstoffverteuerungen beruhen, können an den Kunden weitergegeben werden.

Verpackungskosten, Versand- und Transportspesen sind in den Angeboten von OKAPOST nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

Zahlungsbedingungen
Die Kosten für Leistungen und Waren sowie verauslagte Kosten sind bei der Übergabe der Ware bzw. bei Abschluss der Leistung sofort fällig, soweit keine andere Zahlungsweise und kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist. Der Betrag ist per Banküberweisung, in einem Betrag netto zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer, ohne Abzug von Skonto zu entrichten. Eine Zahlung per Überweisung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag auf dem Konto der OKAPOST gutgeschrieben wurde.

Ist der Kunde mit der Zahlung im Verzug, kann OKAPOST 8% Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB verlangen. Das Recht OKAPOST zur Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.
OKAPOST hat ferner das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages, bzw. vom Vertrag zurückzutreten.

Bei Zahlungsverzug kann OKAPOST einen Liefer- , Leistungs- und /oder Produktionsstopp verhängen.

Lieferung
Der Liefertermin ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Fixtermine bedürfen ausdrücklichen und gesonderten Vereinbarungen. Die angegebenen Liefertermine beziehen sich auf den Übergabezeitpunkt, zu dem die Ware an den Transporteur übergeben wird. Wenn Verzögerungen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Unter-nehmen oder Personen eintreten (Änderungswünsche, verspätete Lieferung, Rücksendungen von Katalogen und Materialien), oder von ihm bereitzustellende Materialien bei OKAPOST nicht terminmäßig eingehen, verlängern sich die Liefertermine. Anspruch auf vorrangige Bearbeitung verspäteter Aufträge bestehen nicht.
Besteht ein Kunde trotz der von ihm zu vertretende Terminverzögerung auf umgehende Bearbeitung und kommt es dann wegen der besonderen Eilbedürftigkeit nicht mehr zu Qualitätskontrollen, die OKAPOST üblicherweise kundenseitig durchführen lässt, haftet OKAPOST nicht für Qualitätsbeanstandungen.
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Krieg, Terror, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verlängern die Liefer– bzw. Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung.

Laufzeiten von Briefsendungen
Es gelten generell die AGB der Deutschen Post oder nach Absprache die eines alternativen Versenders. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es im Einzelfall für Dialogpost auch zu wesentlich längeren Postlaufzeiten als 4 Werktage (Montag-Freitag) kommen kann. Für die termingerechte Zustellung durch die Deutsche Post AG oder des alternativen Versenders können wir keine Gewähr übernehmen. Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

Haftung
Verlangt der Kunde in Fällen, in denen uns die Leistung schuldhaft unmöglich geworden ist, wir uns in Verzug befinden oder die vertragsgegenständlichen Leistungen schlecht erfüllt haben, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so kann er diesen nur bis in Höhe des Rechnungsbetrages für den entsprechenden Auftrag (ohne Portoanteil) gel-tend machen. Die Haftungsbeschränkung entfällt, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

Datenschutz
OKAPOST verarbeitet im Auftrag Daten für Druck-, Kuvertier- und Versanddienstleistungen sowie weitere Dienstleistungen im Bereich Lettershop und ist damit Auftragsverarbeiter lt. DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung) Art. 28.
OKAPOST verpflichtet sich, die für diese Aufträge übermittelten personenbezogenen Daten ausschließlich auf Weisung des Auftraggebers zu verarbeiten. Alle gesetzlichen Bestimmungen der DS-GVO und des BDSG werden selbstverständlich eingehalten.
Eine zusätzliche ausführlichere Verpflichtungserklärung kann der Kunde/Auftraggeber jederzeit erhalten. Darüber hinaus kann eine Vereinbarung „Auftragsvereinbarung gemäß Art. 28 DS-GVO und BDSG“ zwischen OKAPOST (Auftragsverarbeiter) und dem Auftraggeber (Verantwortlicher) abgeschlossen werden.

Um die vereinbarten Leistungen für den Auftraggeber zu erbringen, ist die OKAPOST darauf angewiesen, personenbezogene Kundendaten (des Auftraggebers) zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.
OKAPOSTwird diese Daten ausschließlich für Zwecke der eigenen Werbung, Kundenberatung oder Marktforschung nur verarbeiten und nutzen, soweit dies zulässig ist. Der Kunde kann diese Form der Verarbeitung und Nutzung jederzeit widerrufen.

Drittleistungen
Soweit OKAPOST nach diesem Vertrag zur Erbringung einer Leistung verpflichtet ist, kann sie die Leistung auch durch Dritte, insbesondere Handelsvertreter und Vertragsstätten erbringen. Vertragspartner bleibt in jedem Fall OKAPOST.

2) Zusätzliche Drucksachen AGB’s

Drucktoleranzen
Zulässig sind geringfügige Farbtoleranzen, Mehr – oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge, Standdifferenzen bis zu 0,5 % der Blattgrösse sowie Qualitätsschwankungen bedingt durch die technischen Gege-benheiten der jeweiligen Maschinen und Materialänderungen während des Druckes.

Korrekturabzug für Drucksachen
Der Kunde erhält von OKAPOST nach Erstellung seiner Vorlagen einen Korrekturabzug. Dieser ist vom Kunden auf Richtigkeit der darin aufgeführten Angaben sowie auf Tippfehler zu überprüfen.
Verbesserungen und Änderungen sind auf dem Korrekturabzug zu vermerken, zu unterzeichnen und zurückzusenden bzw. zu faxen. Nach Änderung der Vorlage erhält der Kunde auf Wunsch erneut einen Korrekturabzug. Dieser ist ebenfalls zu prüfen, zu unterzeichnen und zurück zu senden.
Bei einem farbigen Korrekturabzug sind die Farben aus technischen Gründen nicht farbverbindlich für den Druck.

Wünscht der Kunde keinen Korrekturabzug, so haftet er für die Richtigkeit und Tippfehler.

Entwurfkosten für Drucksachen
Scan-/Satzkosten sind auch bei Nichterteilung eines Auftrags zu bezahlen, da diese Vorarbeiten (z.B. Erstellung eines Musters) individuelle Arbeiten sind und anderweitig nicht veräußert werden können.

Gelieferte Vorlagen für Drucksachen
Für die vom Kunden digital gelieferten Vorlagen übernimmt OKAPOST keine Haftung. OKAPOST ist nicht verpflichtet Dateien auf Richtigkeit von Einstellungen (z.B. Farbe, Raster, Auflösung usw.) zu überprüfen.
Bei Abweichungen vom gewünschten Druckobjekt haftet OKAPOST nicht. Zwingend notwendige Änderungen, die von OKAPOST bemerkt werden, werden ausgeführt und dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

Vom Kunden angelieferte Ware
Wir gehen in der Regel von einer maschinellen Bearbeitung aus. Das gelieferte Material muß plan und kantengleich angeliefert werden. Sofern dies nicht der Fall ist, erhält der Kunde ein Angebot, welches den Mehraufwand beinhal-tet.

Angelieferte Briefumschläge müssen maschinenfähig sein (Automatenhüllen).

OKAPOST führt die Werktätigkeiten sowie etwaige Posteinlieferungen im Kundenauftrag aus. OKAPOST verlässt sich auf die Richtigkeit der Angaben des Kunden über die auszuführenden Tätigkeiten insbesondere über Angaben zu Sendungsmengen. Eine Überprüfung der tatsächlichen Stückzahl wird nur auf Wunsch, gegen Aufwandspauschale, durchge-führt. Auch für die vorschriftsmäßige Sendungsgestaltung (Aufmachung, Größe, Gewicht etc.) besteht keine Prüfpflicht und insbesondere keine Haftung für den Fall, dass die Deutsche Post AG die Annahme der Sendung verweigert und sich der Versandtermin verschiebt oder Teile der Ware (z. B. Briefumschläge) neu hergestellt/bedruckt werden müssen.

Im Rahmen des Möglichen wird die Sendung jedoch auf Unregelmäßigkeiten geprüft. Ergibt sich eine schnelle-re/effizientere Möglichkeit der Abwicklung, so wird der Kunde benachrichtigt. Eine generelle Verpflichtung der Prü-fung besteht jedoch nicht. Soweit möglich werden Unregelmäßigkeiten, ggf. gegen Aufwandsentschädigung, behoben.

Das restliche Material soll innerhalb einer Woche nach Auslieferung der Sendungen vom Kunden abgeholt werden. Gerne schicken wir das Material unfrei per Post, oder nach Absprache wird es von uns entsorgt.

Serienbrief
Sofern gedruckte Serienbriefe angeliefert werden, muß das Papier eine garantierte Laserfähigkeit aufweisen (Stati-sche Aufladung). Lasergedruckte Briefe müssen ca. 12 bis 24 Stunden gelagert werden, bevor eine Weiterverarbeitung erfolgen kann.

Porto
Die anfallenden Portoentgelte sind an OKAPOST im Voraus zu entrichten. Sofern der Kunde mit der Deutschen Post AG kein Lastschriftverfahren (sog. “Ausweisverfahren“) vereinbart hat, muß das Portoentgelt an OKAPOST in bar oder Banküberweisung entrichtet werden.
Wird der Betrag per Banküberweisung entrichtet, so kann frühestens am Tag der Gutschrift auf dem Konto der OKAPOST die Sendung bei der Post aufgeliefert werden.

Stellt sich bei Anlieferung der Sendung bei der Postfiliale heraus, dass das im Voraus bezahlte Portoentgelt nicht ausreichend ist, so wird die Sendung nicht oder nur teilweise versandt. Erhält OKAPOST im nachhinein eine Portonachforderung der Deutschen Post AG, so hat diese der Kunde zu begleichen.

Maschinelle Bearbeitung
Bei der maschinellen Bearbeitung kann es zu bis zu einem Prozent Ausschuß kommen.

Manuelle Tätigkeiten
Alle manuelle Arbeiten werden nach Aufwand berechnet. Angebote enthalten eine unverbindliche Kalkulation der entstehenden Kosten. Die tatsächlichen Kosten können ca. 10 – 15 % abweichen.

Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt 12 Monate.

Schlussbestimmungen
Unwirksamkeit
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hier-von unberührt. OKAPOST und der Kunde sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Stuttgart, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öf-fentlich rechtliches Sondervermögen ist. Im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit der Amtsgerichte, das Amtsgericht Stuttgart.

Stuttgart, den 10.03.2021

Zuletzt angesehen